Stand: 16.08.2017
Der Sail & Surf Produktions- und Handelsgesellschaft mbH, im Folgenden kurz SAIL & SURF genannt.
1. Geltung
1.1. Vertragsgrundlagen. SAIL & SURF schließt ihre Verträge und erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage ihrer schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger zum Angebot gehöriger schriftlicher Preislisten und Produktbeschreibungen, sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen SAIL & SURF und dem jeweiligen Auftraggeber in der dann gültigen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Zukünftige Änderungen. Änderungen der Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAIL & SURF werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Unternehmer nicht binnen zwei und Konsumenten nicht binnen vier Wochen widersprechen.
1.3. Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt gegenüber Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.4. Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Leistungsbeschreibungen werden selbst bei Kenntnis von SAIL & SURF nur dann wirksam, wenn diese von SAIL & SURF angenommen werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende Rechtstexte werden selbst bei Kenntnis von SAIL & SURF nur dann wirksam, wenn diese von SAIL & SURF mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht SAIL & SURF der Einbeziehung von Rechtstexten des Auftraggebers ausdrücklich. Die bloße Annahme von Leistungsbeschreibungen des Auftraggebers durch SAIL & SURF bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Rechtstexte beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
1.5. Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Preislisten und Produktbeschreibungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAIL & SURF gelten diese in der genannten Reihenfolge. Das individuelle Angebot geht also allen anderen Vertragselementen vor.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von SAIL & SURF und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von SAIL & SURF vor.
1.6. Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebot durch SAIL & SURF. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von SAIL & SURF an den Auftraggeber. Die Angebote von SAIL & SURF sind freibleibend und unverbindlich. Erteilt der Auftraggeber einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei SAIL & SURF gebunden.
2.2. Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber ausnahmsweise unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von SAIL & SURF, einen Auftrag an SAIL & SURF, so sind Unternehmer an diesen zwei Wochen, Konsumenten eine Woche ab dessen Zugang bei SAIL & SURF gebunden.
2.3. Annahme durch SAIL & SURF. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch SAIL & SURF zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass SAIL & SURF z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass SAIL & SURF den Auftrag annimmt.
2.4. Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende kündbar.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1. Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung von SAIL & SURF.
3.2. Fachgerechte Leistung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat SAIL & SURF bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
3.3. Fremdleistungen. SAIL & SURF ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
3.4. Vereinbarte Fremdleistungen. Im Fall, dass die Erbringung einer Leistung als Fremdleistung mit dem Auftraggeber vereinbart ist (vereinbarte Fremdleistung), ist SAIL & SURF berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Bei vereinbarten Fremdleistungen sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von SAIL & SURF.
Soweit bei vereinbarten Fremdleistungen für diese Fremdleistungen zwischen SAIL & SURF und dem Auftraggeber keine besondere Leistungsbeschreibungen bzw. keine besonderen Rechtstexte vereinbart wurden, gelten im Fall der Beauftragung des Dritten im Namen von SAIL & SURF die Leistungsbeschreibung des Dritten, im Fall der Beauftragung im Namen des Kunden die Leistungsbeschreibung und die Rechtstexte des Dritten auch für den Auftraggeber.
Soweit die Laufzeit vereinbarter Fremdleistungen vereinbarungsgemäß über die Laufzeit des Vertrages zwischen SAIL & SURF und dem Auftraggeber hinausgeht, hat der Auftraggeber bei im Namen bzw. auf Rechnung von SAIL & SURF beauftragten Fremdleistungen nach Ende der Laufzeit des Vertrages zwischen SAIL & SURF und dem Auftraggeber einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
3.5. Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist SAIL & SURF berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3.6. Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist SAIL & SURF berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
3.7. Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei SAIL & SURF bestellten oder SAIL & SURF zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist SAIL & SURF berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen sowie die Leistungen bei Verträgen mit Unternehmern nach drei Monaten und bei Verträgen mit Konsumenten nach sechs Monaten zu entsorgen und die Entsorgungskosten zu verrechnen.
3.8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat unverzüglich SAIL & SURF alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch SAIL & SURF erforderlich sind. Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch SAIL & SURF bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den SAIL & SURF dadurch entstehenden Zeitaufwand und für die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung nach Wahl von SAIL & SURF.
Wird SAIL & SURF von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber SAIL & SURF zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
3.9. Prüfpflichten von SAIL & SURF. SAIL & SURF haftet nur dafür, dass die von SAIL & SURF erstellten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind.
SAIL & SURF hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch SAIL & SURF erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs- und strafrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit SAIL & SURF auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich anderer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens SAIL & SURF Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von SAIL & SURF gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß erbracht.
3.10. Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen SAIL & SURF bzw. deren Lizenzgebern zu.
Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im vereinbarten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch in Österreich.
Allfällige Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von SAIL & SURF sind, sind vom Auftraggeber einzuhalten.
3.11. Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf die Übergabe der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat SAIL & SURF auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
3.12. Referenz. SAIL & SURF ist berechtigt, auf allen von SAIL & SURF für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf SAIL & SURF und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von SAIL & SURF Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden.
4. Termine
4.1. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für SAIL & SURF unvorhersehbare Verzögerungen bei SAIL & SURF oder ihren Auftragnehmern – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unabwendbaren und unvorhersehbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat SAIL & SURF den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
4.2. Nachfrist. Die Nichteinhaltung von Fristen bzw. Terminen berechtigt den Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen, wenn dieser SAIL & SURF schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat.
5. Honorar
5.1. Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von SAIL & SURF bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
5.2. Kostenvoranschläge.Kostenvoranschläge von SAIL & SURF gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat SAIL & SURF den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
5.3. Zusatzleistungen. Alle Leistungen von SAIL & SURF, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
5.4. Kostenvorschuss. SAIL & SURF ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
5.5. Teilleistungen. SAIL & SURF ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
5.6. Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von SAIL & SURF ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt SAIL & SURF trotzdem das vereinbarte Honorar. SAIL & SURF muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen von Waren und Fremdleistungen anrechnen lassen.
5.7. Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist SAIL & SURF berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie die Inflation, der Verbraucherpreisindex, die Kollektivvertragsabschlüsse sowie von ähnlichen, von SAIL & SURF nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen.
Auch sonst ist SAIL & SURF berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 10% erhöhen, ohne dass dies von SAIL & SURF beeinflussbar ist.
Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgeltes.
6. Zahlung
6.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit. Die Rechnungen von SAIL & SURF sind netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
6.2. Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von SAIL & SURF an den von ihr gelieferten Waren als vereinbart.
6.3. Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung.Unternehmer sind nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von SAIL & SURF aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von SAIL & SURF schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten von Unternehmern ist ausgeschlossen.
6.4. Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
6.5. Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann SAIL & SURF sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist SAIL & SURF berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist SAIL & SURF auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben. In diesem Fall ist SAIL & SURF berechtigt, die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann SAIL & SURF selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
6.6. Ratenzahlung. Soweit SAIL & SURF und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
7. Geheimhaltungsverpflichtung & Abwerbeverbot
7.1. Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über SAIL & SURF, deren Projekte und deren Kunden geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
7.2. Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine Kunden oder Mitarbeiter von SAIL & SURF abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 25.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
8. Haftung
8.1. Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern ist das Recht auf Gewährleistung auf 6 Monate und das Recht zum Gewährleistungs-Regress auf 12 Monate ab Übergabe beschränkt.
8.2. Warenannahme, Rügeverpflichtung. Unternehmer haben die Waren vor der Übernahme vom Beförderungsunternehmen auf Transportschäden zu kontrollieren. Eventuelle Transportschäden sind schriftlich am Lieferschein des Beförderungsunternehmens zu dokumentieren und SAIL & SURF schriftlich mitzuteilen.
Unternehmer haben nach Übergabe von Leistungen oder nach Anforderung einer Zwischenabnahme einer Teilleistung durch SAIL & SURF die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 14 Tagen schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme oder bei vorheriger Verwendung der Leistungen im Echtbetrieb gelten die Leistungen als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel, die erst nach Ablauf von 14 Tagen, jedoch innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe auftauchen, sind von Unternehmern ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Die Rüge des Unternehmers hat den Mangel detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel anzuführen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch Unternehmer sind die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
Auch Konsumenten werden gebeten, im Sinne der leichteren Nachweisbarkeit alle Dienstleistungen bzw. Lieferungen unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel ehestmöglich schriftlich zu rügen und zu begründen.
8.3. Mängelbehebung. Bei rechtzeitiger und gerechtfertigter Mängelrüge des Unternehmers werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber SAIL & SURF alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
Unternehmern steht nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung nach Wahl von SAIL & SURF zu. SAIL & SURF ist berechtigt, die Verbesserung bzw. den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese Maßnahmen unmöglich sind oder wenn diese Maßnahmen einerseits für SAIL & SURF mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sind und andererseits der Mangel für den Auftraggeber keine wesentliche Einschränkung darstellt. Ausschließlich in diesen Fällen steht dem Auftraggeber eine entsprechende Preisminderung zu.
8.4. Irrtum, Verkürzung über die Hälfte. Gegenüber Unternehmern ist das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
8.5. Schadenersatz. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, ausgenommen bei Personenschäden, sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SAIL & SURF beruhen.
Schadensersatzansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
8.6. Beweislast. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von SAIL & SURF ist bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
9. Vorzeitige Auflösung auf wichtigem Grund
9.1. Wichtige Gründe. Die Vertragspartner sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
der andere Vertragspartner fortgesetzt, trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen, zumindest vierzehntägigen Nachfrist zur Behebung des Vertragsverstoßes aus von diesem zu vertretenden Gründen gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrags verstößt.
10. Marktplatzrichtlinien
10.1. Marktplatzrichtlinien. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren nicht über Internetseiten anzubieten oder zu verkaufen, die nicht ausschliesslich vom oder für den Kunden und unter dem Namen des Kunden betrieben werden. Das schliesst insbesondere den Verkauf über Internetseiten von Dritten aus, die den Namen und das Logo des Dritten tragen. SAIL & SURF behält sich das Recht vor, im Falle des Verstosses gegen diese Klausel, die Lieferbeziehung mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne jedwede Kompensation oder Entschädigung zu beenden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Erfüllungsort, Gefahrenübergang. Erfüllungsort ist der Sitz von SAIL & SURF. Bei Versand geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald SAIL & SURF die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat.
11.2. Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und SAIL & SURF ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
11.3. Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen SAIL & SURF und Unternehmern wird das sachlich zuständige österreichische Gericht in Salzburg vereinbart. SAIL & SURF ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von SAIL & SURF und des Unternehmers berechtigt.